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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- & Geschäftsbedingungen 

(AGB)

 

Allgemeines

Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingten abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkauf- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im sinn von § 310 Abs. 1 BGB

Unsere Verkaufs- und Lieferbedingten gelten auch für alles künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

 

2. Angebot, Angebotsunterlagen

Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen

An Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte - letztere soweit gesetzlich möglich - vor. Dies gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, dies als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, dies gilt insoweit auch für alle anderen Bildmaterialien, Texte etc. der concept-s e.K. / concept-surface.

Warenbestellungen & Dienstleistungen, egal ob schriftlich oder telefonisch in Auftrag gegeben, gelten als verbindlich und sind, nach Auftragserteilung / Bestellung nicht stornierbar. Anderes nur gegen Absprache, schriftlich.

 

3. Preise, Zahlungsbedingungen

sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Listenpreise, ausschließlich Sonderbestellungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

Wir behalten uns bei langfristigen Verträgen (Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 2 Monaten und unbefristete Verträge, insbesondere Lieferverträge auf Abruf) das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüsse, erhöhte Transportkosten oder Materiepreisänderung eintreten 

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzliche Höhe am Trag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Der Abzug von Skonto bedarf besonders schriftlicher Vereinbarung

sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis brutto oder ggr. netto (ohne Abzug) innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Zahlungsverzug oder Gefährdung unserer Forderungen durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Bestellers berechtigen uns, unsere sämtlichen bestehen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen oder Sicherheiten zu verlangen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seie Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist es zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das Konto 8930 der KSK Sigmaringen (BLZ 653 510 50), sofern nicht anders vereinbart.

Ab einer Auftragssumme von 200€ werden 50%der Auftragssumme bei Auftragserteilung sofort fällig, anderes gegen Absprache. Für Sendungen oder Dienstleistungen außerhalb Deutschlands gilt generell Vorkasse.

Stornierungen sind grundsätzlich nach Auftragserteilung nicht möglich, da die Waren auftragsbezogen gefertigt werden, alle bezahlten Beträge nicht erstattungsfähig.

 Bei Stornierung von Beschichtungsarbeiten jeglicher Art, Bauteile / Muster / Wandflächen etc. nach Auftragserteilung, fallen mindestens 50% der Auftragssumme als Stornokosten an, da die Waren Auftragsbezogen gefertigt werden, alle bezahlten Beträge nicht erstattungsfähig.

 

4. Lieferzeit

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. eine vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn das Produkt bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt worden ist. Es gilt eine generell Lieferzeit von 6 Wochen ab Zahlungseingang, anderes nur gegen Absprache, schriftlich

Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Besteller voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehend Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Sofern die Voraussetzung von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Produktes in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der zugrunde liegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als folge eines von uns vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

Wir haften ferner nach den gesetzlichen bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsäzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns nicht zuzurechnen. Sofern der Liefervertrag nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Besteller bleiben vorbehalten.

(6) Bei höherer Gewalt, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen (insbesondere Streik oder Aussperrung), Ausbleiben der Leistungen von Zulieferern, an denen uns kein Verschulden trifft, soweit sonstigen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen verlängert sich die Lieferfrist in angemessenerem Umfang. Wird uns die Lieferung durch die genannten Umständen unmöglich oder unzumutbar, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Über das Vorliegen der Umstände werden wir den Besteller in wichtigen Fällen unverzüglich benachrichtigen.

(7) Werden Versand und Zustellung auf Wunsch des Besteller um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden angefangen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% der vereinbarten Preises je Gegenstand der Lieferungen berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertrasparteien unbenommen.

 

5. Gesamthaftung

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziff. 7 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Alle weiteren Garantien werden ausdrücklich ausgeschlossen, einschließlich jeglicher Garantie für die Handelsfähigkeit und die Eignung für bestimmte Zwecke. Jede eventuelle Haftung beschränkt sich auf den Ersatz dieses Produkts. Es wird in keinem Fall eine Haftung für Nebenschäden, Folgeschäden oder besondere Schäden infolge des Gebrauchs dieses Produkts übernommen,

Dieses Produkt ist in strenger Übereinstimmung mit den aktuellen Sicherheitsdatenblättern, Produktetiketten und Herstellerspezifiktionen von Lidmet Pty ltd. anzuwenden.

Diese Produkt ist zur Verwendung durch fachkundige Personen bestimmt. Die Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Käufer hat unter keinen Umständen das Recht, eines der Liqmet Liquid-Metals herzustellen, zu formulieren, zu behandeln oder zu ändern oder Beschichtungen auf eine Art und Weise anzubringen, die nicht den vorgeschriebenen Methoden entspricht. Die Verwendung irgendeines ersatzweisen Bestandteils oder Materials gilt als Verstoß gegen diese Bestimmung und führt zur Nichtigkeit der damit gewährten Garantie für Lidmet Liquid-Metals (Kompositionsmaterialien), die solche ersatzweisen oder geänderten Bestandteile enthalten oder nicht gemäß der vorgeschriebenen Anwendungs-methoden zubereitet oder angewendet worden sind.

 

6. Lieferungen aufgrund von langfristigen Verträgen

Unbefristet Verträge (insbesondere Lieferverträge auf Abruf) sind mangels abweichender Vereinbarung mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Ist bei langfristigen Verträgen (Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 2 Monaten und unbefristet Verträge, insbesondere Lieferverträge auf Abruf) eine verbindliche Bestellmenge nicht vereinbart, legen wir unserer Kalkulation die vom Besteller für einen bestimmten Zeitraum erwartetet, unverbindliche Bestellmenge (Zielmenge) zugrunde.

Der Preisanpassungsvorbehalt der Ziff. 3 Abs. 2 gilt entsprechend, wenn die Abnahmemenge bei langfristigen Verträgen die für einen bestimmten Zeitraum erwartete Zielmenge um mehr als 10 % über- oder unterschreitet.

 

7. Versand - Gefahrenübergang Verpackung

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk (ex works).

Die Kosten für den Versand sind vom Besteller zu tragen und werden in angemessener Höhe in Rechnung gestellt, sofern die Abholung der Waren nicht durch den Besteller organisiert wird.

(2) Grundsätzlich gilt, alles Lieferungen sind ab Werk (ex works). Der Besteller stellt es dem Versender frei, ein Logistikunternehmen nach Wahl, sofern nicht anders vereinbart, mit dem Versand zu beauftragen. Die Kosten für den Versand werden dem Besteller in Rechnung gestellt. Der Versender handelt dabei im Auftrag des Bestellers und hat nach Übergabe (ex works) keinen Einfluss mehr auf die Lieferung.

(3) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten, Gitterboxen u.ä.. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigenen Kosten zu sorgen.

(4) Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten träger der Besteller

(5) Wir sind in zumutbarem Anfang zu Teillieferungen berechtigt.

 

8. Mängelhaftung

Die Beschaffenheit unserer Produkte und Leistungen richtet sich ausschließlich nach den mit dem Besteller vereinbarten technischen Normen, mit ihm abgestimmten Grenzmustern und Pflichtenheften. Es ist die Aufgabe des Bestellers die gelieferte Ware nach eigenem ermessen Sachgerecht zu verarbeiten. concet-surface hat dabei eine rein beratende Funktion. Abweichungen in den Metalltönen können produktionsbedingt auftauchen und fallen nicht in die Mängelhaftung. Ausschlaggebend für die Qualität der Oberfläche ist eine ordnungsgemäße Verarbeitung der Produkte. 

Sachmängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HBG geschuldeten Untersuchung- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Produkte, die einen Sachmangel aufweisen, werden von uns nach unserer Wahl unentgeltlich neu geliefert, sofern die Ursache des Sachmangels im Zeitpunkt des Gefahrenübergang vorlag. Im Fall der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen erst als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Der Zeitraum für die Ausbesserung richtet sich nach der Verfügbarkeit der auszutauschenden Ware und kann bis zu 10 Wochen, nach Klärung, betragen. 

Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen

Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlichen Abnutzung, bei Schäden, die nach Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, mangelhafter Verarbeitung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche gelten macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (3) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, Produzent ist die Lidmet Pty ltd. Woonona Australia.

 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

 Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

Die Verjährungsfrist im eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

 

9.Verwendungszweck / Sperrvermerkt

Der Vertragspartner (Käufer/Verarbeiter) verpflichtet sich, das Produkt nicht im Bereich Business Jet 1-19 Sitzer einzusetzen oder dies über Dritte zu tun. Verstößt der Vertragspartner gegen diesen Punkt verpflichtet er sich an die concept-s e.K. einen Ausgleich i.H.v. 100.000,00€ binnen 10 Tagen nach Aufforderung zu bezahlen.

 

10. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Der Käufer darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

im kaufmännischen Geschäftsverkehr behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Warenlieferungen und sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit jedem vollständigen Kontoausgleich an den bis dahin gelieferten Waren. Wir behalten uns vor, Eigentum nach unserer Wahl freizugeben.

Der Käufer ist verpflichtet, Eigentumsvorbehaltsware gegen alle versicherbaren Risiken zum Rechnungswert zu versichern. Er tritt bereits jetzt alle Ansprüche gegen die Versicherer aus einem Eigentumsvorbehalt betreffenden Schadenereignis an uns ab. 

 

11. Gerichtsstand Erfüllungsort

Sofern der Besteller Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuch, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Gerichtsstand unser Geschäftssitz in Baienfurt (Ulm); wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

 

AGB / IMPRESSUM  © 2015 by concept-s e.K.

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